Warum nachrangige Hypotheken?

Übersicht


Um neue Ertragsquellen zu erschliessen, sind in den letzten Jahren neue Darlehensgeber wie Pensionskassen und Anlagestiftungen in den Hypothekarmarkt eingetreten. Diese gewähren Hypotheken zu günstigen Zinssätzen – allerdings nur mit moderaten Belehnungen von 50% bis 60%.

Hypothekarschuldner, welche z.B. ihre Immobilienportfolios ausbauen wollen, suchen jedoch eine höhere Verschuldung auf ihren Liegenschaften. Die bestehenden Hypothekar-Gläubiger kommen aufgrund regulatorischer Vorschriften für höhere Belehnungen häufig nicht in Frage. Zudem zögern viele Banken aus geschäftspolitischen Gründen, eine Zweithypothek zu gewähren. 

 

In diesem Umfeld kommt eine neue Anlageklasse zum Zug: 

Die Nachranghypothek


  • Höhere Rendite als Erstranghypotheken oder Obligationen
  • Hohe Sicherheit dank mehreren Puffern und kurzer Duration
  • Preisstabilität dank variablem Zinssatz
  • Werden der Anlagekategorie Obligationen CHF oder Hypotheken zugeordnet

 

Finanzierungskriterien


 

Fokus auf Wohnliegenschaften bzw. Liegenschaften mit einer gewerblichen Nutzung von maximal 25%.


Belehnung bis maximal 80% bei Wohnliegenschaften.


Attraktiver Zinssatz von 3.25% bis 3.50% p.a. über SARON.


Laufzeiten bis maximal 5 Jahre, in der Regel 3 Jahre.


Klare Rückzahlungskriterien.


Tragbarkeit muss gewährleistet sein.


Externe Schätzungsgutachten als Basis für die Bestimmung des Marktwerts.
 

 

Unterlagen Nachrangige Hypotheken

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Zeichnungsschein
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